Rechtsberatung und Steuerrechtsdurchsetzung

  • Rechtsberatung und Rechtsbesorgung im Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfer und Steuerberaters (nur im Rahmen von § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz)
  • Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen
  • Einlegung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Steuerliche Vertretung und Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof

 

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